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BID, diese Buchstaben stehen für „Business Improvement District“ und für die Aufwertung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren auf private Initiative.
Bei den BIDs – auch „Innovationsbereiche“ genannt – arbeiten öffentliche und private Beteiligte eng zusammen. Kerngedanke: Die Grundeigentümer realisieren alle notwendigen Schritte zur langfristigen Aufwertung ihres Standortes in Eigenregie. Die notwendigen Mittel für die Investitionen werden von allen Grundeigentümern in Form einer öffentlichen Abgabe an die Stadt/Kommune gezahlt. Der von den Grundeigentümern eingezahlte Beitrag wird einem von den Grundeigentümern benannten Aufgabenträger zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes treuhänderisch zur Verfügung gestellt. Der Aufgabenträger wird durch eine Rechtsverordnung öffentlich bestellt.
Bei den BIDs zählt Hamburg bundesweit zu den Vorreitern. Seit dem Jahr 2005 gibt es hier das erste BID-Gesetz Deutschlands (Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 28. Dezember 2004, mit Änderung vom 27. November 2007. Kurz: GSED). Mittlerweile sind die Bundesländer Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Nordrhein-Westfalen dem Hamburger Beispiel gefolgt.
Die privaten Grundeigentümer aus zwei Quartieren haben uns bereits als Aufgabenträger ausgewählt. In dieser Funktion sind wir erster Ansprechpartner für alle Beteiligten. Als Verantwortlicher für die Umsetzung aller Bau-, Service- und Marketingleistungen sind wir auch das zentrale Bindeglied zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.
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